Solche Tickets gehören zu Plätzen, die sich in der Nähe barrierefrei zugänglicher Einrichtungen für Menschen mit Behinderung befinden, die zwar nicht auf einen Rollstuhl angewiesen sind, aber eine eingeschränkte Mobilität haben und daher einen möglichst stufenfreien Zugang zu ihrem Platz benötigen. Die Plätze befinden sich zudem in der Nähe barrierefreier Einrichtungen wie entsprechende Eingänge und Toiletten. Menschen mit Behinderung, die Anspruch auf einen leicht zugänglichen Sitzplatz haben, sind unter anderem Menschen mit Sehbehinderung oder Menschen mit Hörschwäche sowie Menschen, die auf einen Blinden- oder Begleithund angewiesen sind.
Wird ein Antrag für barrierefreie Tickets gestellt, kann in diesem Zuge ein kostenloses Ticket für eine Begleitperson angefragt werden. Plätze für Begleitpersonen befinden sich in der Nähe der leicht zugänglichen Plätze.